Mit der VAK „Voll auf Kurs“

Wir sind der Dienstleister für Kommunen und kommunale Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Mit unseren vielseitigen, passgenauen, kostengünstigen und rechtssicheren Leistungen bieten wir Ihnen wirtschaftliche Unterstützungen und Alternativen in den unterschiedlichsten Bereichen.

Aktuelle Meldungen

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Haushaltssatzung 2024

Die Haushaltssatzung 2024 steht für Sie hier bereit. Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz…
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Hinweis für Versorgungsempfänger

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Am 28.12.2023 wurde das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise veröffentlicht. Hiernach erhalten Versorgungsberechtigte eine Sonderzahlung. Diese betragen für Versorgungsberechtigte für das Jahr 2023…

Unsere Beihilfe-App

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Die Beihilfekasse freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Beihilfe-App "Meine Beihilfe" für das Einreichen der Belege ab sofort genutzt werden kann. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.  

Zuschuss an freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

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Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung…
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Änderung des Gesetzes über die VAK

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2023 (GVOBl. S-H S. 634) wurde das Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse geändert. Die aktualisierte Version der Lesefassung steht für Sie…
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ERINNERUNG: Information unserer Bezügekasse zur Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

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Information für Beschäftigte zur Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der…
Shahril KHMD

Neue Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel zum 01.08.2023

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Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden von Seiten des Finanzministeriums auf dem Wege der Vorgriffsregelung mit Wirkung vom 01.08.2023 neu geregelt. Auf die Anlage…
Hand vor hellen Holzklötzchen mit medizinischen Symbolen

Neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

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Am 23.06.2022 wurde die neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 12.05.2022 veröffentlicht. Sie können diese HIER einsehen.     Foto: Mizkit / Shutterstock.com
Delegiertenversammlung 2022

Messeauftritt auf der Delegiertenversammlung

Am Freitag den 19.08.2022 fand der erste Messeauftritt 2022 für die VAK statt. Diesmal stellte die VAK auf der Jubiläumsveranstaltung der Delegiertenversammlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages in den Holstenhallen Neumünster…

Auf einen Klick

Die VAK

Als Dienstleister für Kommunen und kommunale Einrichtungen in Schleswig Holstein bieten wir vielseitige, passgenaue, kostengünstige und rechtssichere Leistungen in unterschiedlichen Bereichen an.

 

Als Arbeitgeber

Egal ob als Arbeitgeber, Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb; die VAK bietet viele Vorteile und eine sichere Zukunft.

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Hier finden Sie sämtliche aktuellen Vordrucke und Merkblätter der VAK aus allen Bereichen.

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